Praxis für Logopädie Barbara Ophey



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Behandlungsablauf:

Die logopädische Behandlung erfolgt aufgrund einer ärztlichen Verordnung.

Bei Verdacht auf eine Sprach,- Sprech- oder Stimmstörung wenden sie sich bitte immer an den/die ArztIn ihres Vertrauens. Er/Sie wird ihnen im Bedarfsfall eine Verordnung ausstellen.

Lassen sie sich die Verordnung erst ausstellen, nachdem sie mit uns einen Termin vereinbart haben, damit das Rezept seine Gültigkeit nicht verliert.

Nach unserer Terminabsprache führen wir eine ausführliche Diagnostik mit Anamnese und Befunderhebung bei dem Patienten durch. Daraufhin wird der individuelle Therapieplan besprochen. Im Anschluss erfolgt dann die weiter führende Therapie.

Wann sollte ein Kind zu uns kommen?

Leider gibt es nicht den Zeitpunkt, wann ein Kind auffällig ist.
Wenn sie bei ihrem Kind bemerken, dass

  es schwer verständlich spricht

  sein Wortschatz zu klein erscheint

  sein Satzbau fehlerhaft ist

  die Gesamtentwicklung verzögert erscheint, oder große
   Unterschiede zu anderen Entwicklungsprozessen auftreten 

sprechen sie mit ihrem/ihrer ArztIn.

Wenn jedoch keine weitergehende Therapie erforderlich ist, reichen oft einige Informations– oder Beratungsgespräche mit den Eltern aus, um die Sprachentwicklung auf den Weg zu bringen.

Früherkennung ist wichtig!

Fragen sie dann nach einem Rezept für eine Erstbefundung bis max. 5 Stunden.

 

 


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